BETREUUNGSBÜRO MAHNKE

Menschlich handeln. Rechtlich begleiten.

Lucas Mahnke

Lucas Mahnke

Bachelor of Laws (LL.B.)

03841 2242825

03841 2242826

lucas.mahnke@mahnke-betreuungen.de

Sylvia Mahnke-Hartmann

Sylvia Mahnke-Hartmann

Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

03841 2250968

03841 2250969

sylvia.mahnke@mahnke-betreuungen.de

SO ERREICHEN SIE UNS

Kartenausschnitt

Beguinenstraße 5, 23966 Wismar

Montag 13–16 Uhr

Mittwoch 10–12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

FAQ

Wer bekommt eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können
Wie wird der Betreuer bestellt?
Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht nach Prüfung der Notwendigkeit und eines ärztlichen Gutachtens. Ebenso ist ein Sozialbericht der Betreuungsbehörde notwendig.
Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer?
Der Betreuer unterstützt und vertritt die betreute Person in festgelegten Aufgabenbereichen wie z. B. Vermögenssorge oder Gesundheitsfürsorge.
Wer bezahlt den Betreuer?
Die Vergütung wird in der Regel vom Staat übernommen, wenn die betreute Person mittellos ist. Ansonsten trägt sie selbst die Kosten. Der Schonbetrag richtet sich nach dem aktuellen Sozialhilferecht.
Wo kann ich mich für eine Beratung hinwenden?
Beratung bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden oder auch das Betreuungsgericht.

Wenden Sie sich daher gerne an

Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Soziales, Werkstraße 2, 23970 Wismar

Amtsgericht Wismar, Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar