
BETREUUNGSBÜRO MAHNKE
Menschlich handeln. Rechtlich begleiten.

Lucas Mahnke
Bachelor of Laws (LL.B.)

Sylvia Mahnke-Hartmann
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
SO ERREICHEN SIE UNS

Beguinenstraße 5, 23966 Wismar
Montag 13–16 Uhr
Mittwoch 10–12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
FAQ
Wer bekommt eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können
Wie wird der Betreuer bestellt?
Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht nach Prüfung der Notwendigkeit und eines ärztlichen Gutachtens. Ebenso ist ein Sozialbericht
der Betreuungsbehörde notwendig.
Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer?
Der Betreuer unterstützt und vertritt die betreute Person in festgelegten Aufgabenbereichen wie z. B. Vermögenssorge oder Gesundheitsfürsorge.
Wer bezahlt den Betreuer?
Die Vergütung wird in der Regel vom Staat übernommen, wenn die betreute Person mittellos ist. Ansonsten trägt sie selbst die Kosten. Der
Schonbetrag richtet sich nach dem aktuellen Sozialhilferecht.
Wo kann ich mich für eine Beratung hinwenden?
Beratung bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden oder auch das Betreuungsgericht.
Wenden Sie sich daher gerne an
Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Soziales, Werkstraße 2, 23970 Wismar
Amtsgericht Wismar, Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar